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Notifizierung an BVL

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Wenn Sie beabsichtigen, Nahrungsergänzungsmittel herzustellen und auf dem deutschen Markt zu vertreiben, ist die Notifizierung ein wesentlicher Schritt, den Sie beachten müssen. Wir bieten Ihnen umfassende Dienstleistungen, um sicherzustellen, dass Ihr Produkt den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Nahrungsergänzungsmittel müssen vor dem Inverkehrbringen notifiziert werden.

 

  1. Notifizierung und Meldung:

    • Nahrungsergänzungsmittel müssen vor dem Inverkehrbringen notifiziert werden.

    • Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Deutschland nimmt diese Meldung entgegen und leitet sie an die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Kantone und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) weiter.

  2. Einhalten von Lebensmittelgesetzen:

    • Unternehmen, die im Lebensmittelmarkt tätig sind, sind verantwortlich für die Einhaltung der Lebensmittelgesetze und die Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln.

    • Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Richtlinien und Vorschriften des Lebensmittelrechts, die die Inverkehrbringung, den Zusatz bestimmter Stoffe, die Kennzeichnung und die Abgrenzung zu Arzneimitteln regeln.

  3. Kennzeichnung und Produktabgrenzung:

    • Gewährleistung einer klaren und korrekten Kennzeichnung der Nahrungsergänzungsmittel.

    • Sicherstellung, dass Nahrungsergänzungsmittel weder medizinisch wirksam sind noch den Eindruck eines Medikaments erwecken dürfen.

  4. Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen:

    • Unternehmen der Lebensmittelindustrie sind für die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen und die Sicherheit ihrer Produkte verantwortlich.

    • Einhaltung spezifischer Bestimmungen der Lebensmittelzusatzstoffverordnung (NemV) sowie allgemeiner lebensmittelrechtlicher Vorschriften (z. B. LFGB, LMIV).

  5. Neuartige Lebensmittel:

    • Prüfung, ob neuartige Lebensmittel oder Inhaltsstoffe verwendet werden, die der Verordnung (EU) 2015/2283 unterliegen.

    • Unterscheidung zwischen Pflanzenteilen und deren Extrakten und die Notwendigkeit einer Zulassung gemäß den neuen Lebensmittelvorschriften.

    • Identifizierung von zugelassenen neuen Lebensmitteln gemäß der EU-Liste (DVO (EU) 2017/2470).

  6. Vorbereitung und Mitteilung:

    • Vorbereitung und Vorabinformation bei der Einführung neuer Nahrungsergänzungsmittel auf dem Markt.

    • Übermittlung dieser Informationen an das BVL für die notwendigen Überwachungsmaßnahmen.

  7. Behördenkontakt:

    • Kommunikation mit den Landeslebensmittelüberwachungsämtern und dem BMEL nach entsprechender Mitteilung durch das BVL.

 

Die Einhaltung dieser Aufgaben und Verantwortlichkeiten gewährleistet die Qualität, Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von Nahrungsergänzungsmitteln und bilanzierten Diäten auf dem deutschen Markt. Dies stellt sicher, dass Verbraucher sich auf die Produkte verlassen können, die sie für ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden wählen.

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